Die Vorschläge des Zürcher Kantonsrates und der
SP Kanton Zürich im Vergleich
Mit dem SP Tax Calculator können Sie den Vorschlag des Kantonsrates und
den Vorschlag der SP für eine Anpassung des Zürcher Steuergesetzes miteinander und mit dem heutigen Gesetz vergleichen.Geben Sie in das untenstehende Formular Ihre aktuellen Daten ein. Der SP Tax Calculator wird Ihnen zeigen, wie hoch Ihre Steuerrechnung in den drei Varianten ausfällt.
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Ihre Daten
* Um ein möglichst realistisches Bild der Steuerrechnung zu erhalten, wird auf dem eingegebenen steuerbaren Einkommen automatisch der heute gültige Kinderabzug von 6'800 Franken pro Kind (ohne Teuerung) aufaddiert[?].
Fragen & Antworten zur Änderung des Zürcher Steuergesetzes
- Wie beeinflussen die drei Varianten die Höhe der Steuern?
- Was kosten die drei Varianten den Kanton Zürich?
- Weshalb lanciert die SP einen eigenen Vorschlag zur Revision des Steuergesetzes?
- Welches sind die Eckpfeiler des Vorschlags der SP?
- Wer profitiert vom Vorschlag der SP?
- Ist das Steuergesetz nicht der falsche Weg zum Ausgleich von Einkommens- und Vermögensunterschieden?
- Gehört das Anliegen der Umverteilung nicht in die Mottenkiste?
- Weshalb will die SP die Vermögenssteuer in gleicher Höhe belassen?
- Wie hat sich die Einkommensverteilung im Kanton Zürich in den letzten Jahren entwickelt?
- Warum nehmen die Einkommensunterschiede zu?
- Von welchen Steuersenkungen haben die Reichsten im Kanton Zürich in den letzten 10 Jahren profitiert?
- Was haben diese Steuersenkungen den Kanton Zürich in den letzten 10 Jahren gekostet?
- Haben auch andere Kantone die Kindergutschrift?
- Wie hoch sind die Gutschriften in Baselland und Genf?
- Ist die Kindergutschrift mit dem Steuerharmonisierungsgesetz des Bundes vereinbar?
- Was kostet der Wechsel zur Kindergutschrift?
- Was ist mit Leuten mit sehr hohen steuerbarem Einkommen, die kommen nach dem Systemwechsel schlechter weg?
- Warum soll dieser Systemwechsel ausgerechnet bei Kindern durchgeführt werden?
- Worin unterscheidet sich der Vorschlag des Kantonsrates vom ursprünglichen Antrag des Regierungsrates?
- Was ist an der "Steuerstrategie" des Regierungsrates dran?
- Wer profitiert von den Vorschlägen des Kantonsrates?
- Wann wurde das letzte Mal über die Abschaffung der höchsten Progressionsstufe im Kantonsrat debattiert?
- Wer profitiert von einer Senkung der Vermögenssteuer wie sie der Kantonsrat vorsieht?
- Welche Rolle spielt die Höhe der Steuern für die Attraktivität Zürichs?
- Unterliegt der Kanton Zürich also keinem Steuerwettbewerb?
- Wenn der Steuerwettbewerb für Zürich keine Rolle spielt, weshalb will die SP die Steuern auf nationaler Ebene dennoch harmonisieren?
- Weshalb betonen Regierungsrat und bürgerliche Parteien immer wieder die Wichtigkeit des Steuerwettbewerbs?
- Was sagen die vom Regierungsrat in Auftrag gegebenen Gutachten und Studien zum Steuerwettbewerb?
- Lässt sich in den letzten Jahren ein Abwandern der Reichsten aus dem Kanton Zürich nachweisen?
- Wandern neue Wohlhabende in den Kanton Zürich ein, wenn die kantonsrätliche Vorlage angenommen wird?
- Sind die Ausfälle des SP-Vorschlages verantwortbar?
- Was, wenn das Geld in ein paar Jahren nicht mehr reichen sollte?
- Wie sieht die Situation für die Zürcher Gemeinden aus?
- Wie sieht die Höhe der Steuern aus, wenn eine Gemeinde den Ausfall durch eine Steuerfusserhöhung wieder hereinholt?
Die drei Varianten im Vergleich
Wie beeinflussen die drei Varianten die Höhe der Steuern?
Die Höhe der Steuern berechnet sich wie folgt:
| Jahreslohn | |
| - | Abzüge (u.a. Kinderabzug) |
| = | steuerbares Einkommen |
| * | Tarif (von der Höhe des Einkommens abhängiger Prozentsatz) |
| - | Kindergutschrift (beim Vorschlag der SP) |
| = | Steuern |
| Tarif (Die drei Tarife als Tabelle) |
Steuerliche Entlastung für Kinder | Vermögenssteuer | |
| Heutiges Gesetz[?] (an die Teuerung angepasst) | Der Tarif entspricht dem heute geltenden Steuergesetz. Allerdings wird der Tarif an die Teuerung der letzten Jahre angepasst. | Der Kinderabzug entspricht dem heute geltenden Abzug aufs steuerbare Einkommen und wird ebenfalls an die Teuerung angepasst. | Die Tarife der Vermögenssteuer entsprechen der heutigen Ausgestaltung und werden ebenfalls an die Teuerung angepasst. |
| Vorschlag des Kantonsrates[?] | Der Kantonsrat baut auf dem Tarif des heutigen Gesetzes auf. Gesenkt werden aber die Tarife für sehr tiefe Einkommen und für sehr hohe Einkommen. | Der Kantonsrat baut auf dem Kinderabzug des heutigen Gesetzes auf. Der Kantonsrat erhöht den Kinderabzug aber um weitere 1'700 Fr. | Der Kantonsrat will die höchste Progressionsstufe in der Vermögenssteuer abschaffen. Entlastet werden dadurch Vermögen ab ca. 3 Millionen Fr. |
| Vorschlag der SP[?] | Die SP baut auf den Tarifen des Kantonsrates auf. Anstelle der Steuersenkung für die höchsten Einkommen werden aber die mittleren Einkommen bis ca. 120'000 Fr. (Grundtarif) resp. 170'000 Fr. (Verheiratete) entlastet. | Die SP will einen Systemwechsel: Anstelle des heute geltenden Kinderabzugs vom steuerbaren Einkommen erhalten die Eltern neu einen festen Betrag als Gutschrift auf ihre Steuerrechnung. Dies führt für ca. 90% der Kinder im Kanton Zürich zu einer Entlastung – es profitieren insbesondere Familien mit tiefen und mittleren Einkommen. | Der Vorschlag der SP will die Vermögenssteuer gleich behalten wie im heutigen Gesetz. |
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Was kosten die drei Varianten den Kanton Zürich?
| Heutiges Gesetz (teuerungsbereinigt[?]) | Vorschlag des Kantonsrates | Vorschlag der SP | |
| Ausgleich der Teuerung (Einkommens- und Vermögensbesteuerung) | 150 Millionen Fr. | 150 Millionen Fr. | 150 Millionen Fr. |
| Entlastung der tieferen Einkommen | - | 37 Millionen Fr. | 37 Millionen Fr. |
| Entlastung der höchsten Einkommen | - | 49 Millionen Fr. | - |
| Entlastung der mittleren Einkommen | - | - | 49 Millionen Fr. |
| Entlastung der höchsten Vermögen | - | 43 Millionen Fr. | - |
| Erhöhung des Kinderabzugs um 1'700 Fr. | - | 26 Millionen Fr. | - |
| Ersatz des Kinderabzugs durch die Kindergutschrift | - | - | 69 Millionen Fr. |
| Erhöhung des Kinderbetreuungskostenabzugs | - | 1 Million Fr. | 1 Million Fr. |
| Total | 150 Millionen Fr. | 306 Millionen Fr. | 306 Millionen Fr. |
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Der Vorschlag der SP
Weshalb lanciert die SP einen eigenen Vorschlag zur Revision des Steuergesetzes?
Die verfügbaren statistischen Daten zeigen: Die Schere der Einkommen und Vermögen geht heute im Kanton Zürich weiter auseinander als noch vor 15 Jahren – die Reichsten verfügen über einen immer grösseren Anteil der Einkommen/Vermögen, die Ärmsten über einen immer kleineren Anteil[?]. Das Steuergesetz kann diese Entwicklungen zwar nicht beheben – aber es kann zumindest dafür sorgen, dass die Entwicklung nicht zusätzlich verstärkt wird. Bürgerliche Mehrheiten in Regierung und Parlament haben diese Ungerechtigkeit durch ihre Steuerpolitik in den letzten 10 Jahren zusätzlich gefördert[?]. Auch der neuste Vorschlag des Kantonsrates geht in diese Richtung.
Die SP will aber diese Entwicklung nicht zusätzlich fördern. Steuersenkungen sollen nun endlich der breiten Bevölkerung zugute kommen. Deshalb will die SP tiefe und mittlere Einkommen sowie die Familien entlasten.
Die SP will aber diese Entwicklung nicht zusätzlich fördern. Steuersenkungen sollen nun endlich der breiten Bevölkerung zugute kommen. Deshalb will die SP tiefe und mittlere Einkommen sowie die Familien entlasten.
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Welches sind die Eckpfeiler des Vorschlags der SP?
Die SP Kanton Zürich setzt bei der anstehenden Revision des Steuergesetzes auf zwei Änderungen:
1. Steuerpflichtige mit tiefen und mittleren Einkommen sollen entlastet werden. Somit sollen diejenigen Bevölkerungsschichten profitieren, die durch die bisherigen Steuersenkungen höchstens ein Butterbrot abkriegten. Finanzieren will die SP diese Entlastung durch einen Verzicht auf die durch den Kantonsrat vorgeschlagene Entlastung der höchsten Einkommen.
2. Mit der Umstellung vom Kinderabzug hin zur Kindergutschrift sollen vor allem Familien mit tiefen und mittleren Einkommen entlastet werden. Kinder dürfen nicht weiter als Armutsrisiko akzeptiert werden! Von einer Gutschrift profitieren alle gleich – vom bisherigen Kinderabzug profitieren höhere Einkommen stärker. Finanzieren will die SP diese Entlastung durch einen Verzicht auf die durch den Kantonsrat vorgeschlagene Senkung der Steuern für Vermögen über ca. 3 Millionen Franken.
1. Steuerpflichtige mit tiefen und mittleren Einkommen sollen entlastet werden. Somit sollen diejenigen Bevölkerungsschichten profitieren, die durch die bisherigen Steuersenkungen höchstens ein Butterbrot abkriegten. Finanzieren will die SP diese Entlastung durch einen Verzicht auf die durch den Kantonsrat vorgeschlagene Entlastung der höchsten Einkommen.
2. Mit der Umstellung vom Kinderabzug hin zur Kindergutschrift sollen vor allem Familien mit tiefen und mittleren Einkommen entlastet werden. Kinder dürfen nicht weiter als Armutsrisiko akzeptiert werden! Von einer Gutschrift profitieren alle gleich – vom bisherigen Kinderabzug profitieren höhere Einkommen stärker. Finanzieren will die SP diese Entlastung durch einen Verzicht auf die durch den Kantonsrat vorgeschlagene Senkung der Steuern für Vermögen über ca. 3 Millionen Franken.
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Wer profitiert vom Vorschlag der SP?
Steuerbare Einkommen bis ca. 120'000 Fr. (Grundtarif) / 170'000 Fr. (Verheiratetentarif) werden am stärksten entlastet. Hinzu kommen ca. 90% der Kinder im Kanton Zürich – diejenigen aus Familien mit tiefen und mittleren Einkommen.

Grafiken 1 & 2: Wen will der Kantonsrat entlasten, wen die SP? (Einfache Staatssteuer)

Grafiken 1 & 2: Wen will der Kantonsrat entlasten, wen die SP? (Einfache Staatssteuer)
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Ist das Steuergesetz nicht der falsche Weg zum Ausgleich von Einkommens- und Vermögensunterschieden?
Löhne im unteren und mittleren Segment müssten endlich wieder deutlich ansteigen, dies würde mehr helfen als die Änderung des Steuergesetzes. Dies ist aber nicht so einfach zu erreichen und politisch nur bedingt beeinflussbar. Die Zürcher Politik kann vor allem dazu beitragen, dass durch eine gerechte Steuerpolitik das staatliche Ausgleichssystem nicht geschwächt wird.
Auch der Nachhaltigkeitsbericht 2007 des Regierungsrates hält hierzu fest: "Die Einkommensverteilung ist durch politische Lenkungsmassnahmen kurzfristig kaum zu steuern, da sie von verschiedenen Faktoren beeinflusst wird. [...] Politisch direkt steuerbar ist hingegen die Umverteilung von den Reichen zu den Armen durch fiskalische Massnahmen (z.B. Steuerprogression)." [2]

Grafiken 3 & 4: Worin unterscheiden sich die Progressionskurven des Kantonsrates und der SP?
(Einfache Staatssteuer)
Auch der Nachhaltigkeitsbericht 2007 des Regierungsrates hält hierzu fest: "Die Einkommensverteilung ist durch politische Lenkungsmassnahmen kurzfristig kaum zu steuern, da sie von verschiedenen Faktoren beeinflusst wird. [...] Politisch direkt steuerbar ist hingegen die Umverteilung von den Reichen zu den Armen durch fiskalische Massnahmen (z.B. Steuerprogression)." [2]

Grafiken 3 & 4: Worin unterscheiden sich die Progressionskurven des Kantonsrates und der SP?
(Einfache Staatssteuer)
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Gehört das Anliegen der Umverteilung nicht in die Mottenkiste?
Es geht nicht darum, den untersten Einkommen Geld zu schenken. Die Gesamthöhe der Steuern ist beim Vorschlag der SP gleich hoch wie beim Vorschlag des Kantonsrates. Im Vergleich heute gültigen Tarif wird auch niemand durch die SP schlechter gestellt. Die Frage ist nur, wer durch die vorliegende Revision des Steuergesetzes entlastet werden soll. Nach Ansicht der SP sind diesmal die tiefen und mittleren Einkommen sowie die Familien am Zug.
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Weshalb will die SP die Vermögenssteuer in gleicher Höhe belassen?
Die Vermögensbesteuerung ist im Kanton Zürich schon heute sehr tief angesetzt. Eine zusätzliche Entlastung für Vermögen über ca. 3 Millionen Franken würde einmal mehr nur den Reichsten zugute kommen.
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Wachsende Ungleichheit im Kanton Zürich
Wie hat sich die Einkommensverteilung im Kanton Zürich in den letzten Jahren entwickelt?
Die Einkommen (wie auch die Vermögen) sind im Kanton Zürich tendenziell immer ungleicher verteilt. Das bedeutet, dass Personen mit hohen Einkommen immer mehr vom gesamten Einkommen erhalten, mit tiefem Einkommen gibt es immer weniger.
In seinem Nachhaltigkeitsbericht 2007 hält der Regierungsrat fest:
"Seit 1991 hat die Konzentration der steuerbaren Einkommen etwas zugenommen, d.h., das Einkommen der Grossverdiener/innen ist überproportional gewachsen. Ob dies allerdings als Indiz für das Entstehen einer Zweiklassengesellschaft mit ihren negativen sozialen Auswirkungen gedeutet werden kann, muss gegenwärtig noch offen bleiben." [2]
In seinem Nachhaltigkeitsbericht 2007 hält der Regierungsrat fest:
"Seit 1991 hat die Konzentration der steuerbaren Einkommen etwas zugenommen, d.h., das Einkommen der Grossverdiener/innen ist überproportional gewachsen. Ob dies allerdings als Indiz für das Entstehen einer Zweiklassengesellschaft mit ihren negativen sozialen Auswirkungen gedeutet werden kann, muss gegenwärtig noch offen bleiben." [2]
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Warum nehmen die Einkommensunterschiede zu?
Es gibt verschiedene Gründe für die wachsende Ungleichheit im Kanton Zürich:
1. Die Einkommen von tiefen und auch mittleren Einkommen stagnierten in den letzten Jahren, weil Teuerungsausgleiche lange nur sehr knapp gewährt wurden und Reallohnerhöhungen noch seltener vorkamen. Das Durchschnittseinkommen ist zwar gestiegen, profitiert davon haben aber weit nicht alle.
2. Der Technologische Fortschritt führt dazu, dass die besser qualifizierten und im Arbeitsmarkt höher eingestuften Einkommen über mehr Möglichkeiten verfügen, um höhere Löhne einzufordern. Diese Möglichkeit geht mit abnehmender Qualifikation zurück. [3]
3. Vom freien Personenverkehr und der Globalisierung der Wirtschaft profitieren die Schweizerische Wirtschaft und der Kanton Zürich in besonderem Masse. Allerdings sind die Früchte dieser wirtschaftlichen Entwicklung sehr ungleich verteilt – wiederum profitieren die besser qualifizierten und die höheren Lohnklassen mehr als die übrigen Einkommen. [3]
1. Die Einkommen von tiefen und auch mittleren Einkommen stagnierten in den letzten Jahren, weil Teuerungsausgleiche lange nur sehr knapp gewährt wurden und Reallohnerhöhungen noch seltener vorkamen. Das Durchschnittseinkommen ist zwar gestiegen, profitiert davon haben aber weit nicht alle.
2. Der Technologische Fortschritt führt dazu, dass die besser qualifizierten und im Arbeitsmarkt höher eingestuften Einkommen über mehr Möglichkeiten verfügen, um höhere Löhne einzufordern. Diese Möglichkeit geht mit abnehmender Qualifikation zurück. [3]
3. Vom freien Personenverkehr und der Globalisierung der Wirtschaft profitieren die Schweizerische Wirtschaft und der Kanton Zürich in besonderem Masse. Allerdings sind die Früchte dieser wirtschaftlichen Entwicklung sehr ungleich verteilt – wiederum profitieren die besser qualifizierten und die höheren Lohnklassen mehr als die übrigen Einkommen. [3]
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Steuerliche Entlastung der Reichsten in den letzten 10 Jahren
Von welchen Steuersenkungen haben die Reichsten im Kanton Zürich in den letzten 10 Jahren profitiert?
In den letzten 10 Jahren wurden im Kanton Zürich die Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen und die Handänderungssteuer abgeschafft. Zudem wurden die Steuern auf Dividendeneinkommen gesenkt. Von diesen drei Änderungen haben in erster Linie diejenigen profitiert, die viel Geld erben, im Immobilienhandel involviert sind oder über grosse Firmenbeteiligungen verfügen.
Zudem wurde der Steuerfuss des Kantons Zürich von 108% auf 100% gesenkt. Durch diese Steuersenkungen mussten zwar alle Zürcherinnen und Zürcher weniger Steuern zahlen. Bei hohen Einkommen machte dies aber mehrere Tausend Franken aus, bei tiefen und mittleren Einkommen waren es je nachdem nur wenige hundert Franken.
Zudem wurde der Steuerfuss des Kantons Zürich von 108% auf 100% gesenkt. Durch diese Steuersenkungen mussten zwar alle Zürcherinnen und Zürcher weniger Steuern zahlen. Bei hohen Einkommen machte dies aber mehrere Tausend Franken aus, bei tiefen und mittleren Einkommen waren es je nachdem nur wenige hundert Franken.
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Was haben diese Steuersenkungen den Kanton Zürich in den letzten 10 Jahren gekostet?
Zwischen dem Jahr 1999 und dem Jahr 2005 wurden die Steuern im Kanton Zürich um 833 Millionen Franken gesenkt [4]. In dieser Zahl nicht berücksichtig ist die Reduktion der Dividendenbesteuerung im Jahre 2007.
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Vom Kinderabzug zur Kindergutschrift
Haben auch andere Kantone die Kindergutschrift?
Basel-Land und Genf haben auch eine Kindergutschrift in einer ähnlichen Höhe wie die SP Kanton Zürich sie plant. Bis in die 60er-Jahre gab es neun Schweizer Kantone mit einer im Steuergesetz verankerten Kindergutschrift.
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Wie hoch sind die Gutschriften in Baselland und Genf?
Baselland gewährt eine Gutschrift von ca. 1'100 bis 1'200 Franken (je nach Gemeinde). In Genf ist die Gutschrift einkommensabhängig ausgestaltet.
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Ist die Kindergutschrift mit dem Steuerharmonisierungsgesetz des Bundes vereinbar?
Ja. Sowohl in Baselland wie auch in Genf wurde die Gutschrift nie bemängelt; Genf hat sie erst vor einigen Jahren eingeführt. Zudem hat Bundesrat Villiger im Jahre 2001 gegenüber dem Nationalrat ausdrücklich erklärt, dass die Kindergutschrift mit dem Steuerharmonisierungsgesetz vereinbar ist [5].
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Was kostet der Wechsel zur Kindergutschrift?
Die SP geht davon aus, dass der Wechsel von einem Kinderabzug von 9'000 Franken zu einer Kindergutschrift von 850 Franken pro Kind den Kanton ca. 43 Millionen Franken kostet. Das ist genau der Betrag, den der Kantonsrat für die Senkung der Steuern auf Vermögen über ca. 3 Millionen Franken vorsieht.
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Was ist mit Leuten mit sehr hohen steuerbarem Einkommen, die kommen nach dem Systemwechsel schlechter weg?
Das ist richtig und liegt am Systemwechsel. Es betrifft aber nur wenige Kinder und die Mehrbelastung fällt relativ gering aus. Man könnte die Gutschrift auch höher ansetzen, damit es für weniger Eltern eine Mehrbelastung gibt. Die Steuerausfälle für Kanton und Gemeinden würden dann aber entsprechend zunehmen.

Grafik 5: Wer profitiert von einem Wechsel vom Kinderabzug zur Kindergutschrift? (Einfache Staatssteuer)

Grafik 5: Wer profitiert von einem Wechsel vom Kinderabzug zur Kindergutschrift? (Einfache Staatssteuer)
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Warum soll dieser Systemwechsel ausgerechnet bei Kindern durchgeführt werden?
Abzüge wie beispielsweise diejenigen für Berufsauslagen oder Krankenkassenprämien lassen sich auf tatsächlich anfallende Kosten zurückführen. Kinderabzüge hingegen werden zur gesonderten Entschädigung einer speziellen Situation gewährt. Daher ist ein Systemwechsel bei Kindern gerechtfertigt.
Die SP befürwortet grundsätzlich die Reduktion der Abzüge bzw. deren Pauschalisierung.
Die SP befürwortet grundsätzlich die Reduktion der Abzüge bzw. deren Pauschalisierung.
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Die Vorschläge des Regierungsrates und Kantonsrates
Worin unterscheidet sich der Vorschlag des Kantonsrates vom ursprünglichen Antrag des Regierungsrates?
Der ursprüngliche Vorschlag des Regierungsrates sah eine Erhöhung des Kinderabzuges um 1'000 Franken vor - der Kantonsrat hat diesen um weitere 700 Franken erhöht. Zudem sah der Vorschlag des Regierungsrates beim Kinderbetreuungskostenabzug eine Erhöhung um 1'000 Franken vor – der Kantonsrat hat diesen um weitere 500 Franken erhöht.
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Was ist an der "Steuerstrategie" des Regierungsrates dran?
Die Bezeichnung der Vorlage als "Strategie" ist ein Etikettenschwindel. Es geht der bürgerlichen Mehrheit einmal mehr darum, die höchste Progressionsstufe im Kanton Zürich abzuschaffen und somit die bestverdienenden Einkommen zusätzlich zu entlasten. Die Entlastung der untersten Einkommen ist nur das soziale Feigenblatt der Reform.
Worauf bauten denn die bürgerlichen Steuersenkungen der letzten Jahre auf? Offensichtlich brauchte es dazu keine Strategie! Eine langfristige Strategie im Steuerbereich ist kaum umsetzbar, da es zu viele Unbekannte gibt. Wollte man tatsächlich etwas im Sinne einer Strategie sagen, dann wäre unter anderem zu diskutieren über eine Straffung des Abzugskatalogs, die Einführung einer Nachlasssteuer, die Einführung Individualbesteuerung usw.
Die so genannte "Steuerstrategie" ist eine bürgerliche Strategie der wachsenden Ungleichheit!
Worauf bauten denn die bürgerlichen Steuersenkungen der letzten Jahre auf? Offensichtlich brauchte es dazu keine Strategie! Eine langfristige Strategie im Steuerbereich ist kaum umsetzbar, da es zu viele Unbekannte gibt. Wollte man tatsächlich etwas im Sinne einer Strategie sagen, dann wäre unter anderem zu diskutieren über eine Straffung des Abzugskatalogs, die Einführung einer Nachlasssteuer, die Einführung Individualbesteuerung usw.
Die so genannte "Steuerstrategie" ist eine bürgerliche Strategie der wachsenden Ungleichheit!
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Wer profitiert von den Vorschlägen des Kantonsrates?
Der Kantonssrat will sehr hohe Einkommen (steuerbares Einkommen über 250'000 Franken beim Grundtarif und über 350'000 Franken beim Verheiratetentarif) durch die Abschaffung der obersten Progressionsstufe mit mehreren Tausend Franken pro Person entlasten. Zudem sollen Vermögen über 3 Millionen Franken entlastet werden. Für alle anderen SteuerzahlerInnen fällt die Entlastung nur sehr gering aus.[6]
-> Grafiken 1 & 2: Wen will der Kantonsrat entlasten, wen die SP?
-> Grafiken 3 & 4: Worin unterscheiden sich die Progressionskurven des Kantonsrates und der SP?
-> Grafiken 1 & 2: Wen will der Kantonsrat entlasten, wen die SP?
-> Grafiken 3 & 4: Worin unterscheiden sich die Progressionskurven des Kantonsrates und der SP?
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Wann wurde das letzte Mal über die Abschaffung der höchsten Progressionsstufe im Kantonsrat debattiert?
Schon 2000[7] und 2004[8] versuchten FDP und SVP, die höchste Progressionsstufe (den sog. "13er"[?]) abzuschaffen und die höchsten Einkommen nur noch mit einem Grenzsteuersatz von 12% zu besteuern. Die Argumente waren die gleichen wie jetzt wieder[6] - ein sich anscheinend verschärfender Steuerwettbewerb, dessen Auswirkungen sich zum Leidwesen bürgerlicher Kreise jedoch bis heute nicht nachweisen lassen[?]. Die Abschaffung kam letztlich nicht durch, weil einzelne Ratsmitglieder auf Seiten der FDP und SVP in letzter Minute kalte Füsse bekamen und umschwenkten bzw. sich der Stimme enthielten.
Diesmal gehen Regierung und Parlament noch weiter als damals FDP und SVP: Der Vorschlag sieht sogar eine Senkung des Grenzsteuersatzes für die höchsten Einkommen von 13% auf 11% vor!
Diesmal gehen Regierung und Parlament noch weiter als damals FDP und SVP: Der Vorschlag sieht sogar eine Senkung des Grenzsteuersatzes für die höchsten Einkommen von 13% auf 11% vor!
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Steuerwettbewerb
Wer profitiert von einer Senkung der Vermögenssteuer wie sie der Kantonsrat vorsieht?
Es profitieren die Vermögen ab ca. 3 Millionen Franken.

Grafik 6: Wer profitiert von der Senkung der Vermögenssteuer? (Einfache Staatssteuer)

Grafik 6: Wer profitiert von der Senkung der Vermögenssteuer? (Einfache Staatssteuer)
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Welche Rolle spielt die Höhe der Steuern für die Attraktivität Zürichs?
Die Höhe der Steuern ist einer von vielen Faktoren, welche die Attraktivität eines Standortes für Menschen und Firmen ausmachen. In nationalen und internationalen Vergleichen dieser Standortqualitäten belegt der Kanton Zürich jeweils einen Spitzenplatz.
Es zählen aber nicht allein die Höhe der Steuern für die Standortqualität, sondern auch Dinge wie die geographische Lage, die öffentlichen Verkehrsmittel, Schulen/Universitäten, kulturelle Angebote usw. In einer Standort-Studie der Credit Suisse erreicht der Kanton Zürich mit grossem Vorsprung auf das drittplatzierte Nidwalden und knapp hinter Zug Platz 2. In dieser Studie ist die Steuerbelastung natürlicher Personen nur eines von fünf Kriterien. [9]
Es zählen aber nicht allein die Höhe der Steuern für die Standortqualität, sondern auch Dinge wie die geographische Lage, die öffentlichen Verkehrsmittel, Schulen/Universitäten, kulturelle Angebote usw. In einer Standort-Studie der Credit Suisse erreicht der Kanton Zürich mit grossem Vorsprung auf das drittplatzierte Nidwalden und knapp hinter Zug Platz 2. In dieser Studie ist die Steuerbelastung natürlicher Personen nur eines von fünf Kriterien. [9]
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Unterliegt der Kanton Zürich also keinem Steuerwettbewerb?
Nur die wenigsten Menschen und Firmen entscheiden sich für einen Wohnort oder Standort einzig aufgrund der Höhe der Steuern. Man stelle sich eine wohlhabende Familie vor, die sich unabhängig von den Bildungseinrichtungen, der Verkehrsinfrastruktur, der Schönheit der Umgebung, der Sicherheit oder der Wohnungspreise für einen und gegen den anderen Wohnort entscheiden – einzig und allein, weil die Steuern etwas tiefer sind.
Es dürfte sich hierbei höchstens um eine sehr kleine Gruppe extrem mobiler Kosmopoliten handeln. Wer diese schwer belegbaren oder widerlegbaren Einzelfälle zum Massstab seiner Politik erhebt, der schadet zwar dem gesamten Standort – darf aber weiterhin das hohe Lied des Steuerwettbewerbs singen.
Es dürfte sich hierbei höchstens um eine sehr kleine Gruppe extrem mobiler Kosmopoliten handeln. Wer diese schwer belegbaren oder widerlegbaren Einzelfälle zum Massstab seiner Politik erhebt, der schadet zwar dem gesamten Standort – darf aber weiterhin das hohe Lied des Steuerwettbewerbs singen.
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Wenn der Steuerwettbewerb für Zürich keine Rolle spielt, weshalb will die SP die Steuern auf nationaler Ebene dennoch harmonisieren?
Die SP will mit ihrer eidgenössischen Steuergerechtigkeitsinitiative Mindestsätze für Steuern auf hohe Einkommen national festlegen. Dies macht Sinn, weil einerseits nicht alle Kantone in der komfortablen Situation des Kantons Zürich mit all seinen übrigen Standortvorteilen sind. Andererseits lassen sich allzu viele Kantone durch den Mythos des Steuerwettbewerbs erpressen – dies führt letztlich zu einer Abwärtsspirale bei der Besteuerung des Bestverdienenden. Diese Abwärtsspirale hat in den letzten 10 Jahren in vielen Kantonen stattgefunden. Eine interkantonale Steuerharmonisierung schiebt einen Riegel vor, der endlich auch steuerliche Entlastungen für breitere Bevölkerungsschichten in allen Kantonen ermöglicht. [10]
Auch gemäss SVP-Regierungsrätin Rita Fuhrer kann der innerschweizerische Steuerwettbewerb "mit Blick auf das künftige Bestehen im internationalen Umfeld erheblichen Schaden anrichten". [11]
Auch gemäss SVP-Regierungsrätin Rita Fuhrer kann der innerschweizerische Steuerwettbewerb "mit Blick auf das künftige Bestehen im internationalen Umfeld erheblichen Schaden anrichten". [11]
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Weshalb betonen Regierungsrat und bürgerliche Parteien immer wieder die Wichtigkeit des Steuerwettbewerbs?
Das Argument des allmächtigen Steuerwettbewerbs kommt bei bürgerlichen Parteien immer dann zum Zuge, wenn es darum geht, die Bestverdienenden steuerlich weiter zu entlasten[6][7][8]. Steuergeschenke an die Reichsten kommen in der breiteren Bevölkerung besser an, wenn sie zum notwendigen Sachzwang erklärt werden und nicht als Bevorzugung einer privilegierten Bevölkerungsgruppe dargestellt werden müssen.
Der Mythos des Steuerwettbewerbs führt letztlich zu einem Steuersystem, das die höchsten Einkommen und Vermögen entlastet – das Nachsehen haben die tiefen und mittleren Einkommen. Denn der Mythos Steuerwettbewerb berücksichtigt immer nur die Reichsten, nie die breite Bevölkerung.
Der Mythos des Steuerwettbewerbs führt letztlich zu einem Steuersystem, das die höchsten Einkommen und Vermögen entlastet – das Nachsehen haben die tiefen und mittleren Einkommen. Denn der Mythos Steuerwettbewerb berücksichtigt immer nur die Reichsten, nie die breite Bevölkerung.
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Was sagen die vom Regierungsrat in Auftrag gegebenen Gutachten und Studien zum Steuerwettbewerb?
In seinem vom Regierungsrat in Auftrag gegebenen Gutachten "Vorüberlegungen zu einer Steuerstrategie des Kantons Zürich" stellt Prof. Dr. Gebhard Kirchgässner fest:
"Es gibt für den Kanton Zürich keine Möglichkeiten, die Besteuerung so zu reduzieren, dass das Steueraufkommen steigt, obwohl die Steuersätze reduziert werden [...] Eine aggressive Niedrigsteuerpolitik würde nicht nur das Steueraufkommen deutlich reduzieren, sondern die kleineren Kantone veranlassen, ihrerseits ihre Steuern noch weiter zu senken, so dass völlig offen ist, ob damit zusätzliche Steuerzahler angezogen werden können." [12]
Im vom Regierungsrat in Auftrag gegebenen "Zürcher Steuerbelastungsmonitor 2007" stellt BAK Basel Economics fest:
"Die Wettbewerbsfähigkeit einer Region und ihre Attraktivität als Wohnstandort kann nicht auf die Steuerbelastung allein eingeengt werden. Viele weitere Faktoren spielen dabei eine Rolle. Engt man die Diskussion ein und konzentriert sich rein auf die Wettbewerbsfähigkeit durch eine tiefe Steuerbelastung, besteht die Gefahr, trotz tiefer Steuerbelastung auf Grund anderer Faktoren an Attraktivität zu verlieren. Gerade der Kanton Zürich mit seiner hervorragenden Positionierung bei vielen dieser Faktoren sollte und muss sich nicht auf die Steuerbelastung allein verlassen." [13]
"Es gibt für den Kanton Zürich keine Möglichkeiten, die Besteuerung so zu reduzieren, dass das Steueraufkommen steigt, obwohl die Steuersätze reduziert werden [...] Eine aggressive Niedrigsteuerpolitik würde nicht nur das Steueraufkommen deutlich reduzieren, sondern die kleineren Kantone veranlassen, ihrerseits ihre Steuern noch weiter zu senken, so dass völlig offen ist, ob damit zusätzliche Steuerzahler angezogen werden können." [12]
Im vom Regierungsrat in Auftrag gegebenen "Zürcher Steuerbelastungsmonitor 2007" stellt BAK Basel Economics fest:
"Die Wettbewerbsfähigkeit einer Region und ihre Attraktivität als Wohnstandort kann nicht auf die Steuerbelastung allein eingeengt werden. Viele weitere Faktoren spielen dabei eine Rolle. Engt man die Diskussion ein und konzentriert sich rein auf die Wettbewerbsfähigkeit durch eine tiefe Steuerbelastung, besteht die Gefahr, trotz tiefer Steuerbelastung auf Grund anderer Faktoren an Attraktivität zu verlieren. Gerade der Kanton Zürich mit seiner hervorragenden Positionierung bei vielen dieser Faktoren sollte und muss sich nicht auf die Steuerbelastung allein verlassen." [13]
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Lässt sich in den letzten Jahren ein Abwandern der Reichsten aus dem Kanton Zürich nachweisen?
Nein. Gemäss einer SP-Anfrage im Kantonsrat hat die Zahl der EinwohnerInnen mit sehr hohem Einkommen (mit steuerbarem Einkommen über 230'000 Franken beim Grundtarif bzw. über 330'000 Franken beim Verheiratetentarif) in den letzten Jahren leicht zugenommen [14].
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Wandern neue Wohlhabende in den Kanton Zürich ein, wenn die kantonsrätliche Vorlage angenommen wird?
Nein. Davon geht offensichtlich nicht einmal der Regierungsrat aus – sonst würde sie für ihre Steuergesetzrevision mit zusätzlichen Einnahmen rechnen und nicht mit Ausfällen in der Höhe von 82 Millionen Franken für die Entlastung der höchsten Einkommen und Vermögen.
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Finanzielle Konsequenzen für den Kanton Zürich und die Zürcher Gemeinden
Sind die Ausfälle des SP-Vorschlages verantwortbar?
Die SP ist bekanntlich sehr vorsichtig bei Steuersenkungen. Wenn die Steuersenkungen aber nicht nur die Reichsten betreffen, so bietet die SP Hand für eine Entlastung.
Der Regierungsrat wird aufzeigen müssen, wie eine vernünftige Finanzplanung nach der Senkung der Steuereinnahmen aussieht – hierzu fehlen noch Informationen. Die SP wird die regierungsrätliche Finanzplanung kritisch begleiten – zurzeit geht die SP aber von der Höhe der Steuerausfälle aus, wie sie der Regierungsrat berechnet.
Der Regierungsrat wird aufzeigen müssen, wie eine vernünftige Finanzplanung nach der Senkung der Steuereinnahmen aussieht – hierzu fehlen noch Informationen. Die SP wird die regierungsrätliche Finanzplanung kritisch begleiten – zurzeit geht die SP aber von der Höhe der Steuerausfälle aus, wie sie der Regierungsrat berechnet.
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Was, wenn das Geld in ein paar Jahren nicht mehr reichen sollte?
Die Berechnung der Steuereinnahmen ist keine exakte Wissenschaft. Die Höhe kann von Jahr zu Jahr beträchtlich schwanken – vor allem auch in Abhängigkeit von der Konjunktur. Auch die für die Leistungen des Kantons notwendigen Mittel sind nicht in Stein gemeisselt und unterliegen dem demokratischen Prozess. Deshalb kann niemand mit Sicherheit sagen, wie hoch die benötigten Steuereinnahmen in 2, 5 oder 10 Jahren aussehen – auch der Regierungsrat nicht!
Das Steuergesetz bestimmt die Struktur der Besteuerung – die Höhe der Steuern setzt der Kantonsrat alle zwei Jahre durch den Steuerfuss fest. Sollte der Steuerfuss eines Tages erhöht oder gesenkt werden, so bleiben aber die Vorteile/Nachteile der aktuellen Steuergesetzrevision bestehen. Vom SP-Vorschlag profitieren die tiefen und mittleren Einkommen sowie die Familien, beim Kantonsrat in erster Linie die höchsten Einkommen.
Das Steuergesetz bestimmt die Struktur der Besteuerung – die Höhe der Steuern setzt der Kantonsrat alle zwei Jahre durch den Steuerfuss fest. Sollte der Steuerfuss eines Tages erhöht oder gesenkt werden, so bleiben aber die Vorteile/Nachteile der aktuellen Steuergesetzrevision bestehen. Vom SP-Vorschlag profitieren die tiefen und mittleren Einkommen sowie die Familien, beim Kantonsrat in erster Linie die höchsten Einkommen.
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Wie sieht die Situation für die Zürcher Gemeinden aus?
Die Situation muss von Gemeinde zu Gemeinde anders beurteilt werden. Es ist davon auszugehen, dass einem Teil der Gemeinden keine andere Möglichkeit bleibt, als durch eine Steuerfusserhöhung die benötigten Mittel für ihre Aufgaben und Investitionen wieder hereinzuholen.
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Wie sieht die Höhe der Steuern aus, wenn eine Gemeinde den Ausfall durch eine Steuerfusserhöhung wieder hereinholt?
Beim Vorschlag des Kantonsrates bleibt das Gros der Erleichterungen für die höchsten Einkommen bestehen, währenddem bei den tiefen und mittleren Einkommen kaum mehr etwas von den Entlastungen übrig bleibt. Beim Vorschlag der SP bleibt ein Teil der Entlastungen für alle bestehen.
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Steuergesetzliche Grundlagen
Wie wird die Teuerung bei den Steuern ausgeglichen?
Der Ausgleich der Teuerung ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt, indem die Progressionsstufen und die Abzüge regelmässig der Teuerung angepasst werden. Diese Angleichung der Steuern an die Teuerung nennt man "Ausgleich der kalten Progression".
Der Grund für diese Angleichung der Steuern: Wenn die Löhne aufgrund der Teuerung steigen, so müssen auch die Steuern an die Teuerung angepasst werden. Ohne diese Angleichung müssten die SteuerzahlerInnen mehr bezahlen, obwohl das real verfügbare Einkommen gleich geblieben ist - wegen der Teuerung ist das Geld nicht mehr wert als vor der Teuerung.
Der Grund für diese Angleichung der Steuern: Wenn die Löhne aufgrund der Teuerung steigen, so müssen auch die Steuern an die Teuerung angepasst werden. Ohne diese Angleichung müssten die SteuerzahlerInnen mehr bezahlen, obwohl das real verfügbare Einkommen gleich geblieben ist - wegen der Teuerung ist das Geld nicht mehr wert als vor der Teuerung.
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Was ist die höchste Progressionsstufe, der so genannte 13er?
Das Zürcher Steuergesetz kennt für natürliche Personen 13 so genannte Progressionsstufen. Mit steigendem Einkommen wird der entsprechende Einkommensbestandteil zu einem höheren Prozentsatz besteuert. Beim heutigen Gesetz (teuerungsbereinigt) und beim Vorschlag der SP beginnt die 13. und höchste Progressionsstufe bei 253'700 Franken (Grundtarif) resp. 352'500 Franken (Verheiratetentarif), die Einkommensanteile darüber werden zu 13% besteuert. Beim Vorschlag des Kantonsrates wird die 13. Progressionsstufe abgeschafft – anstelle von 13% beträgt der Tarif für diese Einkommen sogar nur noch 11%!
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Der Tax Calculator
Wie rechnet der Tax Calculator?
Der SP Tax Calculator lässt die Personalsteuer von 24 Franken pro Person weg – diese fällt in allen drei Varianten gleich aus. Ebenfalls nicht berechnet wird die Kirchensteuer. Die errechneten Steuerbeträge des Tax Calculators werden zudem gerundet.
Um ein möglichst realistisches Bild der Steuerrechnung zu erhalten, wird auf dem eingegebenen steuerbaren Einkommen automatisch der heute gültige Kinderabzug von 6'800 Franken pro Kind (ohne Teuerung) aufaddiert – basierend auf dieser Zahl werden die drei Varianten dann durchgerechnet.
Um ein möglichst realistisches Bild der Steuerrechnung zu erhalten, wird auf dem eingegebenen steuerbaren Einkommen automatisch der heute gültige Kinderabzug von 6'800 Franken pro Kind (ohne Teuerung) aufaddiert – basierend auf dieser Zahl werden die drei Varianten dann durchgerechnet.
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Quellen & Links
| [1] | Die drei Tarife als Tabelle |
| [2] | "Nachhaltigkeitsbericht Kanton Zürich" (2007) |
| [3] | "Löhne von Hochqualifizierten sind gestiegen" (Studie des Statistischen Amtes des Kantons Zürich) |
| [4] | Anfrage (181/2005): Steuerliche Belastung im Kanton Zürich |
| [5] | Bundesrat Villiger am 26. September 2001 im Nationalrat |
| "Ihre Kommission hat einen Antrag abgelehnt, der den Kinderabzug künftig vom Steuerbetrag und nicht von der Bemessungsgrundlage abziehen wollte. [...] Wir haben geprüft, ob es nötig sei, im Steuerharmonisierungsgesetz etwas dazu zu sagen, wenn man den Kantonen die Freiheit belassen möchte, einen solchen Abzug von der Steuer statt von der Bemessungsgrundlage vorzusehen. Das Gutachten hat ergeben, dass die Tarifautonomie, die Tariffreiheit der Kantone eine absolute ist. Wir müssen also im Steuerharmonisierungsgesetz nichts sagen; die Kantone sind frei, die Abzüge zu gestalten, wie sie wollen. Damit kann also zum Beispiel der Kanton Genf mit seinem bisherigen System weiterfahren." | |
| [6] | Die Vorlage zur Änderung des Steuergesetzes |
| Aus der regierungsrätlichen Vorlage: "In den letzten Jahren hat sich der Steuerwettbewerb unter den Kantonen verschärft." | |
| [7] | Parlamentarische Initiative (397/2000): "Senkung des maximalen Steuertarifs für natürliche Personen" |
| "Die Frage stellt sich angesichts des deutlich verschärften Steuerwettbewerbs erneut." | |
| [8] | Parlamentarische Initiative (244/2004): "Senkung des maximalen Steuertarifs für natürliche Personen" |
| "Die Frage stellt sich angesichts des deutlich verschärften Steuerwettbewerbs erneut." | |
| [9] | "Standortqualitätsindikator 2008" (Credit Suisse) |
| [10] | Steuergerechtigkeits-Initiative der SP Schweiz |
| [11] | Regierungsrätin Rita Fuhrer (SVP) im Vorwort zum "Standortmonitoring Wirtschaftsraum Zürich 2007" (Greater Zurich Area) |
| "Dennoch gilt es auch anderen, problematischen, Entwicklungen besonderes Augenmerk zu schenken: Während die Kantone innerhalb des Wirtschaftsraums Zürich im internationalen Standortwettbewerb als Einheit auftreten, liefern sie sich hiesig untereinander einen zunehmend rücksichtslosen Wettbewerb. Ein Beispiel bilden die individuellen Steuerstrategien der einzelnen Kantone, die als Massnahme zur Attraktivitätssteigerung im inländischen Vergleich dienen. Langfristig könnte diese Entwicklung mit Blick auf das künftige Bestehen im internationalen Umfeld erheblichen Schaden anrichten." | |
| [12] | "Vorüberlegungen zu einer Steuerstrategie des Kantons Zürich" (Gutachten von Prof. Dr. Gebhard Kirchgässner) |
| [13] | "Zürcher Steuerbelastungsmonitor 2007" |
| [14] | Dringliche Anfrage (151/2008): Grundlagen für anstehende Änderungen im Steuergesetz |